Irgendwie kann ich meine Freude über diesen Heise-Artikel nicht verstecken...

Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann.

Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei